Unabhängige Beratung zur Risikolebensversicherung

Vergleichsrechner Sterbegeldversicherung

Mit unseren kostenneutralen und unabhängigen Beratung finden Sie die passende Risikolebensversicherung. Als unabhängiger Makler können wir Ihnen die besten Tarife am Markt ohne Mehrkosten vermitteln. Zusammen schauen wir uns Ihre Situation an, um Ihre Absicherung für den Todesfall mit der Risikolebensversicherung optimal aufzustellen. Nehmen Sie gerne Kontakt auf und vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin.

Unabhängige Beratung und großer Anbietervergleich

Individuelle Strategien zur optimalen Absicherung

So funktioniert die Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine Summe an Ihre Hinterbliebenen aus. Besonders wichtig ist diese Versicherung für Familien, damit Ihr überlebender Partner und Ihre Kinder zumindest finanziell abgesichert sind. Auch Finanzierungen oder Geschäftspartner können Sie über eine Risikolebensversicherung absichern. Bei einer Risikolebensversicherung vereinbaren Sie zu Vertragsbeginn eine Versicherungssumme für den Todesfall und eine bestimmte Laufzeit. Die Versicherungssumme kann dabei konstant sein, z.B. pauschal 300.000€ über 30 Jahre Laufzeit. Alternativ sind fallende Versicherungssummen möglich, dabei würden z.B. die 300.000€ über 30 Jahre um 10.000€ pro Jahr im Versicherungsschutz fallen. Zusätzlich bieten einige Anbieter noch annuitätisch fallende Versicherungssummen an, damit können Sie z.B. eine Finanzierung immer zur jeweiligen Restschuld passgenau absichern.

konstante Versicherungssumme

Risikolebensversicherungsvariante als linear fallende Kreditabsicherung

linear fallende Versicherungssumme

annuitätisch fallende Versicherungssumme

Wieviel kostet eine Risikolebensversicherung

Dieser Vergleichsrechner bietet Ihnen einen ersten Überblick über die Beiträge zur Risikolebensversicherung. Für eine individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes sollten Sie sich an uns wenden. Unsere Beratung und Vermittlung ist kostenneutral, Sie erhalten bei uns die gleichen Beiträge wie direkt bei den Versicherern.

Alle Anbieter berechnen ihre Tarife individuell je nach Kundensituation, so dass ganz unterschiedliche Beiträge zustande kommen. Als unabhängiger Makler können wir Ihnen die bestmögliche Lösung bieten. Die Versicherer machen die Beiträge von folgenden Kriterien abhängig:

Je nach beruflichem Risiko gibt es höhere oder niedrigere Beiträge. Büroangestellte zahlen in der Regel weniger als körperlich Tätige. Nur wenige Anbieter haben keine Berufsgruppen und stufen alle in die gleiche Berufsgruppe ein.

Je älter Sie mit einem Vertrag beginnen, desto teurer ist der Beitrag. Und auch je länger der Vertrag laufen würde, desto teurer der Beitrag.

Je höher die Versicherungssumme, desto höher der Beitrag. Der Beitrag steigt linear zur Absicherungshöhe. Eine Versicherungssumme von 300.000€ kostet z.B. doppelt so viel wie 150.000€.

Tarife für Raucher sind deutlich teurer als Nichtraucher-Tarife, Sie würden als Raucher etwa das doppelte bis dreifache zahlen. Als Raucher zählen Sie bei den Versicherern in der Regel dann, wenn Sie in den letzten 12 Monaten geraucht haben.

Bei einigen Vorerkrankungen oder Risikohobbys kann es zu Zuschlägen kommen, so dass ein höherer Beitrag zu zahlen ist.

„Verbundene Leben“ vs. einzelne Verträge

Als Paar können Sie sich mit Ihrem Partner gemeinsam einem Vertrag versichern, das klingt auf den ersten Blick meistens sinnvoll. So liegt ein Einzelvertrag für 250.000€ Versicherungssumme bei 25 Jahren Laufzeit bei einem Monatsbeitrag von 17€. Ein verbundener Vertrag hat dagegen allerdings beim günstigsten Anbieter schon einen Monatsbeitrag von 35€. Es gibt also keinerlei Ersparnis bei einem verbundenen Vertrag. Zudem wird bei einem verbundenen Vertrag die Leistung nur einmal ausgezahlt, falls aber z.B. beide Elternteile versterben, dann wäre es viel besser gewesen, wenn es zwei einzelne Verträge gegeben hätte.

Verbundene Leben
35€pro Monat
  • Beitrag gesamt 35€
  • Versicherungssumme gesamt 250.000€

„Über Kreuz“-Versicherung

Wenn Sie als Versicherungsnehmer einen Vertrag abschließen und ebenfalls Versicherte Person in diesem Vertrag sind, dann wird im Todesfall die Leistung an den überlebenden Partner ausgezahlt. In diesem Fall muss Erbschaftssteuer gezahlt werden. Nichtverheiratete können sich nur max. 20.000€ steuerfrei vererben, Verheiratete immerhin 500.000€. Wenn Sie nicht verheiratet sind, müssen Sie bei 250.000€ Todesfallleistung 69.000€ Erbschaftssteuer bezahlen. Die Lösung ist die „Über-Kreuz“-Versicherung: Partner 1 wird Versicherungsnehmer, Partner 2 wird Versicherte Person, Partner 1 ist dann begünstigt im Todesfall von Partner 2. In dieser Konstellation wird keine Erbschaftssteuer fällig.

Jede/r für sich

"Über Kreuz"

FAQ

Eine Risikolebensversicherung sichert ausschließlich den Todesfall ab. Eine Kapitallebensversicherung sichert den Todesfall ab und zahlt am Vertragsende noch Kapital aus. Die Kapitalauszahlung klingt zunächst gut, ist in der Praxis aber nicht sinnvoll, da die Versicherungssumme mit einem Garantiezins von 0,9% berechnet werden muss. Das heißt für eine Todesfallsumme von 200.000€ oder 300.000€ muss bei einer Kapitallebensversicherung auch ein Beitrag von mehreren Hundert Euro gezahlt werden, zum Beispiel 500€. Aus diesen 500€ sind dann beispielhaft 20€ für die Todesfallabsicherung und 480€ fließen in die Kapitalanlage für die spätere Auszahlung.

Eine Risikolebensversicherung können Sie im gleichen Beispiel für nur 20€ abschließen und sich die restlichen 480€ sparen. Die Risikolebensversicherung ist daher i.d.R. die beste Empfehlung.

Eine Sterbegeldversicherung hat meistens keine Gesundheitsfragen und ist eine Alternative zur Risikolebensversicherung, falls Sie wegen der Gesundheitsfragen keine solche erhalten können. Dafür hat die Sterbegeldversicherung meist eine Wartezeit von 1-2 Jahren. Die Sterbegeldversicherung versichert dafür oft maximale Versicherungssummen von bis zu 20.000€. Die Beiträge dafür sind meist auch höher als bei einer Risikolebensversicherung, da gleichzeitig Kapital angespart und ein Rückkaufswert aufgebaut wird.

Wenn Sie schwer erkrankt sind und ein Arzt Ihnen bescheinigt, dass Ihre Lebenserwartung nur noch 12 Monate beträgt, kann die Leistung bereits zu Lebzeiten ausgezahlt werden. So können Sie noch selbst über das Geld frei verfügen. Das Geld kann z.B. für eine letzte Weltreise oder auch für sehr kostenintensive Behandlungen genutzt werden, um die Krankheit vielleicht doch noch zu überleben.