✔️ Kompletter Marktvergleich aller Tarife
✔️ Höchste Rente & höchstes Kapital
✔️ Staatliche Förderungen optimieren
✔️ Hilfe von der Beratung bis zum Antrag
✔️ Unsere Beratung kostet keinen Cent extra
Wie finde ich die richtige Altersvorsorge?
In diesen 4 Schritten erreichen Sie ihr Ziel, eine passende Altersvorsorge zu finden. Sobald Sie einmal mit dem passenden Produkt gestartet sind ist Schritt 3 besonders wichtig: Dranbleiben! Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zum Thema Altersvorsorge.
Passt für Sie am besten die Rürup-, Riester-, Betriebs-, oder Privat-Rente? Oder eine Kombination aus den verschiedenen Schichten?
Welche Geldanlage passt am besten zu Ihnen? Wie hoch sollte die Garantie sein? Welche Renditechancen erwarten Sie?
Haben Sie die richtige Altersvorsorge gefunden, heißt es Durchhalten & Dranbleiben bis zum Rentenbeginn!
Die zusätzliche Altersvorsorge soll ihren Lebensstandard sichern. Je mehr und länger Sie sparen, desto mehr bleibt dann im Rentenalter auch noch für die schönen Dinge des Lebens übrig.
Die 3-Schichten der Altersvorsorge
Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz und teilt die Altersvorsorge in 3-Schichten:
Die Rürup-Rente, die Riester-Rente, die betriebliche Altersvorsorge & Privat-Rente
Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Altersversorgung, die Beiträge können Sie steuerlich absetzen. Im Jahr 2019 können 88% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, bis zum Jahr 2025 steigt die steuerliche Absetzbarkeit um 2% pro Jahr auf 100% an. Die jeweilige Steuerersparnis könnne Sie anhand ihres Grenzsteuersatzes berechnen (siehe Einkommensteuerrechner). Die Rürup-Rente lohnt sich besonders bei hohen Einkommen & damit hohen Grenzsteuersätzen. Aber selbst bei mittleren Einkommen lassen sich gute Förderquoten erzielen.
mtl. Beitrag 200€
mtl. Beitrag 500€
mtl. Beitrag 1.000€
Laufzeit
30 Jahre
25 Jahre
20 Jahre
Grenzsteuersatz
30%
40%
48%
Förderung
21.182€
56.608€
111.859€
Gesamtaufwand
50.817€
91.392€
128.140€
mtl. Aufwand
141€
304€
533€
lebenslange Rente
Das Vertragskapital wird ab dem Rentenbeginn lebenslang als monatliche Rente ausgezahlt, es gibt keine Kapitalauszahlung.
Hinterbliebenenrente
Die Rente kann an Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder vererbt werden.
Besteuerung der Rente
Die Rente wird später versteuert, in der Regel mit einem geringeren Steuersatz als heute.
Da die Beiträge heute steuerlich gefördert werden, wird die Rente bei der Auszahlung versteuert. In der Regel haben Sie im Rentenalter einen geringeren Steuersatz und sparen dadurch heute mehr Steuern für die Beiträge in der Ansparphase, als dass Sie später im Rentenalter Steuern auf die Rente bezahlen müssen. Je höher der Steuersatz heute und je geringer der Steuersatz im Rentenalter, desto größer wirkt ihr Hebel. Oft können Sie so 20-40% mehr Nettorente erzielen wie bei vergleichbarem Aufwand für eine Privat-Rente der 3. Schicht.
Steuerliche Förderung
Die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden und dadurch sehr hohe Steuerersparnisse von bis zu 48% erzielt werden.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersversorgung und verfügt über zwei miteinander verknüpfte Förderungsmöglichkeiten: Es gibt Zulagen (Grundzulage & Kinderzulage) & steuerliche Förderung. Die vollen Zulagen erhalten Sie, wenn Sie 4% ihres Bruttoeinkommens einzahlen – abzüglich der Zulagen.
Bruttogehalt 60.000€, kein Kind
Bruttogehalt 20.000€, 1 Kind
Bruttogehalt 40.000€, 2 Kinder
4% vom Brutto
2.100€ (max.)
800€
1.600€
Zulagen
175€ (max.)
475€
675€
Eigenbeitrag
1.925€ p.a. / 160,42€ mtl.
325€ p.a. / 27,08€ mtl.
925€ p.a. / 77,08€ mtl.
Grenzsteuersatz
45%
30%
35%
Gesamtförderung steuerlich
945€
240€
560€
steuerliche Förderung höher als Zulagen?
Ja, um 770€ höher. Daher 770€ zusätzliche steuerliche Förderung.
Nein.
Nein.
Eigenaufwand gesamt
1.155€ p.a. / 96€ mtl.
325€ p.a. / 27,08€ mtl.
925€ p.a. / 77,08€ mtl.
Förderquote
45%
59%
48%
lebenslange Rente mit 30% Kapitaloption
Bei Rentenbeginn können einmalig bis zu 30% des Vertragskapitals ausgezahlt werden, das restliche Vertragskapital wird ab dem Rentenbeginn lebenslang ausgezahlt.
Hinterbliebenenrente
Die Rente kann offiziell nur an Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder vererbt werden.
Auch eine förderschädliche Kündigung und vorzeitige Auszahlung des Vertragskapitals ist möglich, dann würden die Zulagen & Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen, der komplette Rest (Eigenbeiträge + Zinsen auf Eigenbeiträge +Zinsen auf die Förderung) könnte zur Auszahlung gebracht oder vererbt werden.
Besteuerung der Rente
Die Rente wird später versteuert, in der Regel mit einem geringerem Steuersatz als heute.
Aufgrund der steuerlichen Förderung in der Ansparphase werden die Rentenzahlungen der Riester-Rente später nachgelagert besteuert. Durch den heute höheren Steuersatz als im Rentenalter greift auch hier ein Hebeleffekt durch den Sie heute mehr Förderung erhalten als Sie später wieder als Steuern zurückzahlen müssen, ähnlich wie bei der Rürup-Rente.
Beiträge aus dem Netto
Die Beiträge zur Privat-Rente sind nicht steuerlich absetzbar.
lebenslange Rente und Kapitaloption
Die Auszahlung ist sehr flexibel. Sie können sich eine Rente oder das Kapital auszahlen lassen.
Hinterbliebenenrente oder Kapitalauszahlung
Das Vertragskapital & die Rente sind jederzeit frei vererbbar. Es gibt keinerlei Einschränkungen.
Steuervorteile bei Auszahlung
Die späteren Auszahlungen werden nur gering besteuert und bieten immer auch Vorteile gegenüber anderen Anlagen mit Abgeltungssteuer.
Die spätere Rente wird mit dem sog. Ertragsanteil besteuert, dieser beträgt 17% der Rente bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren. Kapitalauszahlungen werden mit dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, hier ist die Hälfte des Gewinns zu versteuern. Durch mehrere flexible Kapitalauszahlungen kann man die steuerlichen Abgaben im Alter optimieren und die Steuerlast reduzieren.
Besteuerung von Rentenzahlungen
Rente 400€
Rente 600€
Rente 800€
Ertragsanteil
17%
17%
17%
Grenzsteuersatz
25%
35%
40%
Steuer
17€
35€
54€
Nettorente
383€
565€
746€
Besteuerung von Kapitalauszahlungen
Gesamtkapital 100.000€
Gesamtkapital 200.000€
Gesamtkapital 500.000€
davon Beiträge
70.000€
110.000€
200.000€
Gewinnanteil
30.000€
90.000€
300.000€
50% des Gewinns
15.000€
45.000€
150.000€
Grenzsteuersatz
30%
40%
45%
Steuer
4.500€
18.000€
67.500€
Nettokapital
96.500€
182.000€
332.500€
Wenn im letzten Beispiel die Kapitalauszahlungen nicht auf einmal mit 150.000€, sondern über 10 Jahre mit nur 15.000€ pro Jahr erfolgen und der Grenzsteuersatz sich dadurch auf 30% senken würde, dann werden pro Jahr nur 4.500€, insgesamt also 45.000€ Steuern fällig. Durch solch eine Optimierung ergibt sich wiederum eine Steuererleichterung von 33%.
Vorteile der Förderung Rürup und Riester
Dank der steuerlichen Förderung bei Rürup und Riester können Sie deutlich mehr Kapital für die Rente erwirtschaften, als bei Produkten ohne Förderung. Bei einem Beitrag von 300€ monatlich und einem Einkommen von z.B 50.000€ pro Jahr liegt Ihr Grenzsteuersatz bei etwa 40%, dann erhalten Sie 120€ vom Finanzamt zurück, so dass Ihr Aufwand bei nur 180€ liegt, wofür insgesamt 300€ in den Vertrag fließen. Die Förderquoten liegen so meist bei 35-48%, je nach Ihrem Einkommen natürlich. Die spätere Auszahlung der Rente muss zwar versteuert werden, allerdings liegt ihr Steuersatz dann wahrscheinlich deutlich unterhalb des heutigen Steuersatzes, wodurch Sie einen Hebeleffekt nutzen können. Die Nettorente liegt so oft um 20-30% höher als die Nettorente bei Produkten ohne steuerliche Förderung.
Nachteile der Förderung betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge gibt es in verschiedenen Durchführungswegen und ist meist sehr komplex. Meist lohnt sie sich nur, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen hohe Zuschüsse zahlt, sonst lohnt sie sich oft nicht. Meist wird die Betriebsrente in Form der Direktversicherung über eine Entgeltumwandlung gestaltet. Dadurch reduzieren Sie Ihr Bruttoeinkommen und zahlen direkt weniger Steuern und weniger Sozialversicherungsbeiträge. Allerdings reduzieren sich auf der anderen Seite ebenfalls die Sozialversicherungsbeiträge Ihres Arbeitgebers. So erhalten Sie durch das geringere Bruttoeinkommen auch weniger Ansprüche. Sie erhalten dann automatisch weniger gesetzliche Rente ab 67, weniger Erwerbsminderungsrente, weniger Krankengeld, weniger Arbeitslosengeld I und weniger Elterngeld. Als gesetzlich Krankenversicherter müssen Sie dann auf die Betriebsrente auch noch komplett alleine die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlen, das sind heute schon 18%, später eher 25-30% Abgaben. Zusätzlich muss natürlich auch die Betriebsrente später versteuert werden. Dadurch sind die Abgaben im Rentenalter auf die Betriebsrente schnell bei 50% und mehr. Dazu kommt noch, dass Sie die Betriebsrente zwar theoretisch bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehmen können, in der Praxis bestehen aber viele Hindernisse, so dass viele Kunden Ihre Betriebsrenten dann stilllegen und nicht weiterführen können wie geplant.
Die Geldanlagemodelle zu den 3-Schichten der Altersvorsorge
Die Geldanlage entscheidet über Ihre Renditechancen und Sicherheiten. Klassische Tarife mit ihrer geringen Verzinsung sind nicht mehr zeitgemäß, genauso wie fondsgebundene Modelle ohne Garantiebausteine. Die meisten Kunden entscheiden sich heutzutage für moderne Geldanlagen, bei denen sie Sicherheiten und Renditechancen kombinieren, um langfristig flexibel zu bleiben.
klassische Rentenversicherung
Bei der klassischen Rentenversicherung werden die Beiträge zu ca. 90% in Anleihen angelegt, z.B. Staatsanleihen oder Pfandbriefe. Die Verzinsung auf diese Anleihen ist in den letzten 20 Jahren stark gesunken. Aktuell gibt es nur noch einen Garantiezins von 0,9%. Früher lag der Garantiezins schon einmal bei 4%, so dass damals viele Menschen eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben. Bis heute ist der Garantiezins aber aufgrund der Niedrigzinsphase schrittweise auf 0,9% angepasst worden. Zusätzlich zum Garantiezins gibt es eine Überschussbeteiligung, weil die Versicherer aktuell mehr als 0,9% erwirtschaften und deshalb Gewinnanteile an die Kunden weitergeben. Die Gesamtverzinsung inkl. Garantiezins liegt im Marktdurchschnitt 2018 bei ca. 2,4% p.a. Allerdings ist auch die Gesamtverzinsung inkl. Überschussbeteiligung in den letzten 20 Jahren stark gesunken.
indexgebundene Rentenversicherung
Bei den indexgebundenen Rentenversicherungen ist von Beginn an ein Großteil der eingezahlten Beiträge zum Ablauf garantiert. Sie haben jedes Jahr die Wahl zwischen einer sicheren Verzinsung und der Indexpartizipation – diese Wahl können Sie jedes Jahr flexibel neu treffen. Wenn der Index einmal ein negatives Jahr hat, bleiben Sie beim Wert des Vorjahres stehen. Im nächsten Jahr können Sie dann die Gewinne wieder mitnehmen und davon profitieren. Die erzielten Gewinne erhöhen zusätzlich automatisch jedes Jahr ihre Garantie durch den Lock-In. Dieses Produkt stellt sicher, dass auf ihr angelegtes Kapital keine Verluste entstehen und Sie jedes Jahr von neuem Gewinne einfahren können, die dann durch die Garantieerhöhung abgesichert werden.
dynamisches Hybrid
(fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie)
Bei den dynamischen Hybriden wird ihr Vertragskapital auf 2 bis 3 Töpfe aufgeteilt (klassische Anlage mit 0,9% Garantie, [Wertsicherung] & freie Fondsauswahl) und dynamisch umgeschichtet, das bedeutet, dass die Aufteilung immer automatisch an die aktuelle Marktlage angepasst wird. Häufig werden die dynamischen Hybride auch unter der Bezeichnung „fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie“ angeboten. Durch die Umschichtung wird ein optimaler Mix aus Sicherheit und Rendite erreicht. Dabei kann man zu Beginn eine Beitragsgarantie festlegen, viele Anbieter haben z.B. Garantiestufen von 50% bis 100%. Zusätzlich bieten einige Anbieter steigende Garantien während der Laufzeit, so dass in besonders guten Jahren die Garantie erhöht werden kann.
fondsgebundene Rentenversicherung
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es keine Garantie. Sie können Ihre Beiträge in freien Fonds anlegen und dadurch sehr hohe Renditen erzielen, dafür sind die jährlichen Schwankungen mitunter sehr hoch und zwischenzeitlich kann ihr Vertragswert auch stark sinken. Langfristig haben fondsgebundene Rentenversicherung in der Vergangenheit immer sehr gute Renditen erzielt, weil die Aktienmärkte bei Laufzeiten von über 15 Jahren in den vergangenen Jahrzehnten keine Verluste erzielt haben und immer hohe und stabile Gewinne geliefert haben. Eine fondsgebundene Rentenversicherung hat steuerlich langfristig große Vorteile gegenüber einem klassischen Fondssparplan/ETF-Sparplan.
Der Zinseszinseffekt
Für jede Geldanlage ist der Zinseszinseffekt von enormer Bedeutung. Je länger Sie Geld anlegen, desto mehr Zinsen entstehen wiederum auf vorher bereits eingenommene Zinsen. Dieser Effekt geht quasi bis ins Unendliche. Je früher Sie mit dem Sparen beginnen, desto länger kann der Zinseszinseffekt wirken und desto mehr Kapital für die Rente entsteht. Bei langen Laufzeiten ist die Höhe des Zinses absolut entscheidend für eine gute oder eine schlechte Altersvorsorge, wenn Sie z.B. nur 3% Rendite pro Jahr erzielen, wird Ihre Rente weniger als halb so hoch ausfallen wie mit 7% Rendite pro Jahr.
7% Rendite pro Jahr
5% Rendite pro Jahr
3% Rendite pro Jahr
Die lebenslange Rente
Jede private Altersvorsorge zahlt Ihnen eine lebenslange Rente, egal wie alt Sie werden. Die Lebenserwartung ist in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen. Dank der gesünderen Lebensweise und vor allem besserer medizinischer Versorgung können heute viele Menschen sehr alt werden. Egal wie alt Sie werden, die Rente wird bei Rentenversicherungen immer lebenslang gezahlt. Die Lebenserwartung wird nach sog. Sterbetafeln berechnet, diese prognostizieren die zukünftige Lebenserwartung. Die privaten Rentenversicherung verwenden dabei andere Sterbetafeln als die des Statistisches Bundesamts, die für alle Menschen in Deutschland gelten. Tatsächlich schließen Menschen mit Vorerkrankungen oder sehr wenig Geld nur selten private Rentenversicherungen ab, daher ist deren Lebenserwartung generell geringer, das drückt die Lebenserwartungen insgesamt nach unten. Die Versicherer rechnen auch mit höherer Lebenserwartung, da sie immer vorsichtig kalkulieren müssen. Sollten die Versicherer zu vorsichtig kalkuliert haben und mehr Kunden vor der errechneten Lebenserwartung versterben, dann fallen sog. Risikogewinne an, davon müssen die Versicherer dann mindestens 90% an die Kunden in Form von Überschüssen auszahlen. Die vorsichtige Kalkulation dient der langfristigen Stabilität und Finanzierbarkeit der Renten aller Kunden.
Lebenserwartung
Die durchschnittliche Lebenserwartung im Überblick verschiedener Altersgruppen. Zur Erklärung: Bei Geburt ist die Lebenserwartung geringer als später, weil es leider immer einige gibt, die frühzeitig versterben und dadurch die durchschnittliche Lebenserwartung nach unten drücken. Wenn Sie gesund leben und auf sich acht geben, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie auch deutlich älter werden können als der Durchschnitt.
Lebenserwartung
bei Geburt
83,7 Jahre
Lebenserwartung
mit 15 Jahren
84,6 Jahre
Lebenserwartung
mit 45 Jahren
85,5 Jahre
Lebenserwartung
mit 70 Jahren
88,6 Jahre
Lebenserwartung
mit 85 Jahren
93,0 Jahre
FAQ
Es gibt zwei Arten der Todesfallleistung: Die Rentengarantiezeit (RGZ) und die Kapitalrückgewähr.
Die Rentengarantiezeit hat nichts mit der Laufzeit der eigenen Rente zu tun, denn diese wird immer ausgezahlt solange man lebt. Die RGZ beschreibt den Zeitraum, in dem ab Rentenbeginn eine Vererbung an Hinterbliebene stattfinden kann. Ein Beispiel: Die Rente beginnt mit 67 und es wird eine RGZ von 20 Jahren vereinbart, Sie versterben allerdings nach 13 Jahren Rentenbezug mit 80 Jahren. Dann würde die Todesfallleistung genau die restlichen 7 Jahre der RGZ betragen.
Die zweite Möglichkeit der Todesfallleistung ist die Kapitalrückgewähr oder auch Abfindung des Restkapitals genannt. In der Ansparphase vor dem Rentenbeginn ist das sogar der Normalfall. Bei der Kapitalrückgewähr wird im Todesfall das restliche Vertragskapital, an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Haben Sie bei Rentenbeginn mit 67 z.B. ein Kapital von 200.000€ und erhalten daraus monatlich eine Rente von 1.000€ und versterben nach 10 Jahren Rentenbezug im Alter von 77 Jahren, dann haben Sie 120.000€ ausgezahlt bekommen, der Rest von 80.000€ wird dann an Ihre Hinterbliebenen vererbt.
Für die private Altersvorsorge fallen Kosten & Gebühren an. Die Versicherungsgesellschaft muss z.B. die eigenen Mitarbeiter, Büromieten, die Infrastruktur, die IT usw. bezahlen, genauso müssen wir als Makler einen Teil als Provision für unsere Beratung und die Vermittlung bekommen. Keine Geldanlage arbeitet kostenfrei. Als Makler können wir für Sie vergleichen und ihnen günstige Anbieter empfehlen. Da die Provision für die Vermittlung hauptsächlich aus den gesetzlich gedeckelten Abschlusskosten bezahlt wird, macht es für uns als Makler auch keinen großen Unterschied, welchen Tarif von welchem Anbieter wir ihnen vermitteln.
Folgende Gebühren gibt es:
Abschlussgebühren Als Abschlusskosten sind 2,5% der Beitragssumme vorgesehen, dies wurde 2015 gesetzlich geändert. Vorher lagen die Abschlusskosten bei 4,0%. Die Abschlusskosten werden i.d.R. auf die ersten 5 Jahre verteilt abgezogen.
Verwaltungsgebühren vom Beitrag
Hier werden vom gezahlten Monatsbeitrag z.B. 5% bei günstigen Tarifen einmalig abgezogen. Durch den Zinseszinseffekt hat man diese Gebühr allerdings bereits nach kurzer Zeit wieder aufgeholt. Es gibt aber auch teure Anbieter mit bis zu 20% oder mehr Verwaltungskosten pro Beitrag. In der Regel findet man aber sehr gute Tarife mit 5-10% einmaligen Verwaltungskosten.
Verwaltungsgebühren vom Kapital
Hier wird vom Vertragskapital ein Teil für die Verwaltung einbehalten. Dieser Wert liegt je nach Anbieter bei 0,1% oder 0,2% vom Kapital, kann aber auch auf bis zu 0,8% oder 1,0% hochgehen. Bei hohem Vertragskapital zum Ende der Vertragslaufzeit können einige Tarife so sehr teuer werden.
Verwaltungsgebühren als Stückkosten
Stückkosten haben nur wenige Anbieter, hier wird zusätzlich, egal wie hoch der Beitrag ist, ein fixer Kostensatz je Vertrag fällig, z.B. 20€ pro Jahr pauschal.
Kostenvergleich von beispielhaften Rentenversicherungen mit unterschiedlichen Gebühren & Renditen.
Jeweils 200€ Beitrag sollten fließen für eine Laufzeit von 35 Jahren.
Produkt A ist sehr teuer und zieht von jedem Beitrag 25% Kosten ab,
Produkt B ist mittelpreisig und zieht von jedem Beitrag 10% Kosten ab,
Produkt C ist kostenlos.
Produkt A erzielt eine Rendite von 6% pro Jahr,
Produkt B erzielt eine Rendite von 4% pro Jahr,
Produkt C erzielt eine Rendite von nur 2% pro Jahr.
Das Ergebnis:
Produkt A erzielt trotz der viel höheren Kosten ein fast doppelt so hohes Kapital wie Produkt C, obwohl Produkt C gar keine Kosten beinhaltet.
Die Trick dabei ist die Ausnutzung des Zinseszinseffekts. Obwohl in Produkt A von 200€ Beitrag nur 150€ tatsächlich gespart werden, entwickeln sich diese 160€ dank der 6% Verzinsung pro Jahr überproportional stärker als die 200€ von Produkt C, die nur mit 2% pro Jahr verzinst werden. Bereits nach gut 10 Jahren hätte Produkt A somit mehr Kapital erreicht als Produkt C und je länger die Laufzeit, desto stärker der Vorteil für Produkt A.
Der Zinseszins wirkt sich gerade bei der langfristig angelegten Altersvorsorge sehr stark aus, die Kosten werden daher in vielen Fällen überbewertet. Natürlich gibt es auch günstige & gute Tarife, aber die Kosten sind ein viel geringerer Faktor, als man häufig denkt. Tatsächlich ist die Rendite durch den Zinseszinseffekt der größte Faktor für die Altersvorsorge.
Bei der Dynamik (auch Aktivdynamik genannt) wird ein Prozentsatz festgelegt, um den sich der Beitrag zur Rentenversicherung jährlich erhöht. Dies dient u.a. als Schutz vor der Geldentwertung (Inflation), zusätzlich sichert man schon heute künftige Gehaltssteigerungen mit ab, indem man automatisch mehr für die Rente spart. Sollten Sie die jährlichen Anpassungen durch die Aktivdynamik einmal nicht wünschen, so können Sie jederzeit widersprechen. Die Dynamik ist eine kostenfreie Option zu Vertragsbeginn, der Sie jederzeit widersprechen können, die dafür allerdings viele Vorteile bietet. Wir empfehlen allen Kunden immer eine Dynamik mit zu vereinbaren – eine Dynamik von 3% halten wir für empfehlenswert, da dieser Wert etwas oberhalb der langjährigen Inflationsrate liegt. So steigt auch jedes Jahr Stück für die Stück die Höhe der späteren Rente, da automatisch mehr eingezahlt wird. Sollte der Beitrag doch einmal zu stark steigen, haben Sie jederzeit die Widerrufsoption bei den Dynamikerhöhungen.
Die Rente kann im Rentenalter durch Überschüsse erhöht werden, diese entstehen dadurch, dass das Vertragskapital auch im Rentenalter weiterhin Gewinne und Zinsen erzielt, diese können dann die Rente erhöhen. Meist gibt es 3 Varianten des Rentenbezugs: dynamische, teildynamische oder konstante Rente.
Die dynamische Rente beginnt niedriger, z.B. mit 500€ pro Monat und steigt dann stärker an, z.B. mit 2% Erhöhung pro Jahr.
Die teildynamische Rente beginnt im in der Mitte, z.B. mit 600€ pro Jahr und steigt dafür dann z.B. mit 1% Erhöhung pro Jahr.
Die konstante Rente beginnt hoch und steigt nicht weiter an. Die Rente liegt dann immer bei z.B. 700€ ohne Erhöhungen.
Je nach Lebenserwartung und Verzinsung kann sich dann die eine oder andere Option mehr oder weniger lohnen. Oft können Sie diese Varianten für die Verrentung auch noch bis kurz vor dem Rentenbeginn festlegen und so auf die spätere Zinssituation in der Zukunft reagieren.
Bei fast allen Anbietern können Sie die Beiträge flexibel gestalten und bei finanziellen Engpässen die Beiträge herabsetzen.
Auch Beitragspausen sind bei vielen Anbietern möglich, d.h. Sie können für eine Zeit lang keine Beiträge einzahlen, trotzdem können Sie den Vertrag aufrecht halten und später wieder aufleben lassen.
Beitragserhöhungen können Sie in der Praxis meistens durchführen, allerdings gibt es in den Bedingungen meistens kein Anrecht darauf, d.h. der Anbieter könnte auch einem Erhöhungswunsch von ihrer Seite widersprechen. Beispiel: Vor 20 Jahren gab es Tarife mit 4% Garantiezins, solch einen Vertrag würde heutzutage kein Anbieter mehr zum Garantiezins von 4% erhöhen. Daher gibt es kein Anrecht in den Vertragsbedingungen auf solche Erhöhungen.
Eine Alternative zur Beitragserhöhung sind Zuzahlungen, diese sind bei den meisten Anbieter mit relativ hohen Summen von bis zu 20.000€ oder 50.000€ in den Vertragsbedingungen festgeschrieben. Die Mindestsummen für einmalige Zuzahlungen betragen meist um die 500€ bis 1.000€.
Rentenversicherungen können normalerweise zum nächsten Ende des nächsten Monats gekündigt werden. Bei einer Privat-Rente wird der Rückkaufswert an den Kunden ausgezahlt. In einer finanziellen Notsituation können Sie bei vielen Anbietern auch eine Teilentnahme tätigen, das kann sinnvoll sein, um den Vertrag zu erhalten und nicht ganz aufgeben zu müssen.
Bei einer Riester-Rente müssen Sie bei einer Kündigung die bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, häufig ist eine Beitragsfreistellung oder auch ein Anbieterwechsel mit Kapitalmitnahme besser, um die Zulagen und Steuervorteile nicht zu verlieren.
Eine Betriebsrente und eine Rürup-Rente können i.d.R. nicht gekündigt werden, hier erfolgt eine Beitragsfreistellung und dann die spätere Auszahlung zum Rentenalter.
Aktuell liegt der gesetzliche Rentenbeginn bei 67 Jahren. Das wird sich in Zukunft vermutlich ändern. Daher bieten auch fast alle Anbieter mittlerweile flexible Rentenbeginne an, der frühestmögliche Rentenbeginn liegt meist bei 62 Jahren und ein Aufschub des Rentenbeginns ist häufig bis 70 oder 75 möglich. Bei früherem Rentenbeginn sinkt natürlich die Höhe der Rente, da weniger Beiträge eingezahlt worden sind, der Zinseszinseffekt weniger Zeit und Effekt auf das Vertragskapital hatte und die restliche Lebenserwartung noch länger ist. Aus diesen Gründen steigt natürlich auch die Rente, wenn Sie erst später in Rente gehen, da das Kapital mehr Zeit zum „Arbeiten“ hat und die restliche Lebenserwartung geringer wird, je später Sie mit der Rente beginnen.
Beim Rebalancing wird die Fondsaufteilung jährlich neu aufgeteilt und auf den Ursprungswert zurück gesetzt. Angenommen Sie investieren heute 100€ zu 80% in Fonds A und 20% in Fonds B. Nach einem Jahr hätten Sie 20% Gewinn erzielt und ein Kapital von 120€. Fonds A hätte 10€ Gewinn erzielt und Fonds B hätte ebenfalls 10€ Gewinn erzielt. In Fonds A sind dann 90€ und in Fonds B 30€ angelegt. Dann beträgt die Aufteilung des Kapitals nicht mehr 80% zu 20% wie zu Beginn, sondern 75% zu 25%. Das Rebalancing stellt nun die ursprügliche 80% zu 20% Aufteilung wieder her. Fonds A wird dann automatisch günstiger nachgekauft aus den Gewinnen, die bei Fonds B erzielt worden sind. Die neue Aufteilung wäre dann bei 96€ zu 24€. Das Rebalancing bringt laut verschiedenen Studien bis zu 1% mehr Rendite pro Jahr und ist daher empfehlenswert.