Meine Beratung für Beamte

Für Beamte, Anwärter und Referendare.
PKV, Dienstunfähigkeit und Altersvorsorge.


Beamte brauchen andere Lösungen als Angestellte

Für Beamte gelten bei vielen Versicherungen andere Voraussetzungen als bei normalen Angestellten. Bei der Privaten Krankenversicherung gibt es die Beihilfe, zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung noch die Dienstunfähigkeitsklausel – inkl. der Unterschiede zwischen allgemeiner DU und spezieller DU – und im Ruhestand bekommen sie eine Pension anstelle der gesetzlichen Rente. Dazu kommen die teilweise sehr unterschiedlichen Laufbahnen der Beamten und unterschiedliche Beihilfe und Pensionsregelungen je nach Land und Bund. Sie sollten sich daher am besten einen Berater suchen, der Ihre Situation wirklich individuell betreut und Ihnen hilft den Überblick zu behalten.

Ich schaue zuerst auf Ihre persönliche Situation.

  1. In welcher Phase Ihrer Beamtenlaufbahn befinden Sie sich aktuell?
  2. Welchen Beihilfeanspruch haben Sie?
  3. Wie sieht Ihre Familienplanung aus?
  4. Welche Absicherungen bestehen bereits?
  5. Wie wichtig sind Ihnen bestimmte Leistungen in der PKV?
  6. Welche Versorgung erwarten Sie später im Ruhestand?

Erst danach erarbeiten wir passende Lösungen und vergleichen die Produkte verschiedener Anbieter für Sie.


In welchen Situationen unterstütze ich Sie?

Beim Start als Anwärter oder Referendar

Im Referendariat oder beim Ausbildungsstart geht es um den Einstieg in die PKV und die Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Gerade für junge Beamte gibt es viel zu beachten mit Ausbildungstarifen im Bereich der PKV und speziellen Dienstanfängerklauseln im Bereich der BU / DU.

Bei Verbeamtung auf Probe und Lebenszeit

Als Beamter auf Probe entfällt meist der günstige Ausbildungstarif für Ihre PKV. Achten Sie daher bereits zu Beginn als Anwärter auf die späteren Beiträge und Leistungen, wenn Ihr PKV Tarif umgestellt wird.
Als Beamter auf Lebenszeit bzw. nach 5 Jahren im Beamtenverhältnis ändern sich Ihre Ansprüche an den Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit, auch dafür stellen Sie die weichen idealerweise schon zu Beginn als Anwärter.

Bei Familiengründung und Kindern

Wenn Sie eine Familie gründen und Kinder bekommen, kann sich Ihr Anspruch auf Beihilfe – je nach Dienstherrn – verändern. Dann geht es darum, über welches Elternteil die Kinder versichert werden und ob die PKV mit Beihilfe oder eine Familienversicherung in der GKV des (Ehe-)Partners die bessere Wahl wären.

Wenn Sie bereits Verträge haben

Auch wenn Sie als Beamter schon „mitten drin“ sind und einen Vertragscheck wünschen, schauen wir uns gerne zusammen Ihre bestehenden PKV-, DU-/BU- und Altersvorsorgeverträge an. Es geht mir nicht darum, dann alles neu zu machen. Wenn ein bestehender Vertrag gut ist, soll er auch bestehen bleiben. Ein Wechsel der PKV zu einer anderen Gesellschaft ist z.B. oft schwierig oder gar nicht mehr sinnvoll.


Klingt vernünftig? Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.

Egal, ob Sie schon konkrete Fragen haben oder Ihre bestehende Absicherung einmal überprüfen möchten: Wir schauen uns Ihre Situation gemeinsam an. In Ruhe und ohne Verkaufsdruck.

Alternativ per E-Mail: Für eine erste, unverbindliche Einschätzung schreiben Sie mir gerne an info@hauke-simonsen.de


FAQ – Häufige Fragen von Beamten

Sie bezahlen für meine Beratung keine gesonderten Gebühren oder Honorar. Die Beratung ist für Sie kostenneutral. Wenn Sie meine Beratung gut finden und ich Ihnen gute Lösung anbieten kann, so dass Sie einen Vertrag abschließen, bekomme ich eine Provision durch den jeweiligen Anbieter. Für Sie entstehen dabei keine Mehrkosten, weil die Tarife immer die gleichen sind. Egal ob Sie diesen Tarif über einen Versicherungsmakler, beim Online-Vergleichsportal oder direkt bei der Versicherungsgesellschaft abschließen würden. Der Vorteil für Sie bei mir ist natürlich, dass Sie über mich viele Anbieter und Tarife vergleichen können und mich als persönlichen Ansprechpartner haben. Alles kostenneutral und ohne Mehrkosten.

Nein, jeder Beamte kann auch freiwillig in der GKV versichert bleiben.
Je nach Bundesland gibt es dafür aber keine Beihilfe, so dass Sie den vollen Beitragssatz komplett alleine bezahlen müssen. Dann kann der monatliche Beitrag für die GKV bis zu 1.400€ monatlich betragen, während andere Beamte in der PKV oft nur ca. 300-500€ (je nach Anbieter/Tarif) bezahlen.
Die PKV hat natürlich die Gesundheitsprüfung als Zugangshürde bei Vorerkrankungen. Dafür gibt es aber die sog. „Öffnungsklausel“, durch die Beamte mit max. 30% Risikozuschlag auch mit schwereren Vorerkrankungen versichert werden können.

Die Beihilfe übernimmt nicht automatisch für alles 50% oder 70%. Für manche Leistungen gibt es in der Beihilfe keine Erstattungen. Dafür gibt es bei vielen PKV-Anbieter sogenannte Beihilfeergänzungstarife (BET). Diese können bestimmte Lücken zwischen den Leistungen Ihrer PKV und der Beihilfe schließen.
Beispiel: Eine spezielle Leistung kostet 1.000€ und die Beihilfe leistet dafür 0%.
Dann zahlt Ihr PKV zunächst z.B. 50% also 500€ und der BET schließt die Lücke und zahlt weitere 50% bzw. 500€. So bekommen Sie die 1.000€ vollständig erstattet.

Gerade bei der Polizei oder Feuerwehr ist die spezielle Dienstunfähigkeit ein wichtiger Bestandteil des BU-Vertrags. Anders als bei der allgemeinen DU spielen bei bei der speziellen DU die spezifischen Tätigkeiten im Einsatz eine besondere Rolle und können einfacher dazu führen, dass der Versicherer Ihnen die BU-Rente auszahlt. Ich habe aber auch viele Kunden, die bewusst auf die spezielle DU-Klausel verzichten mit dem Wissen