Vermögensaufbau für Geschäftsführer

GmbH-Vermögen steueroptimiert ins Privatvermögen holen


Zusammenfassung

  • Beitrag: Ihre GmbH bezahlt monatliche Beiträge, zu 100% als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar und 100% bilanzneutral.
  • Investment: Hohe Renditen im Hybrid-Modell mit ETF & Sicherheit.
    Durch Steuervorteil wird etwa doppelt so viel gespart wie privat.
  • Auszahlung: Nur 10% Steuern auf 300.000€ (Beispiel Verheiratete).
    Und im Vergleich zum privaten ETF-Depot über 100.000€ mehr Netto.

Spezialkonzept für GmbH-Geschäftsführer

Betriebliche Altersvorsorge ist oft renditeschwach und stundet die Steuerlast nur in die Zukunft. Drehen Sie den Spieß um, mit meiner Zwei-Säulen-Strategie investiert Ihre GmbH zu 100% in renditestarke ETFs – bilanzneutral und als steuerfreie Betriebsausgabe. Die spätere Auszahlungen können wir massiv optimieren.

Unterstützungskasse

100% bilanzneutrale Betriebsausgabe

Steuerlich optimierte Auszahlung
z.B. 300.000€ mit nur 10% Steuern

Direktversicherung

100% bilanzneutrale Betriebsausgabe

Lebenslange Rente
z.B. 5.000€ pro Monat


Unterstützungskasse (Kapitalauszahlung)

Mit der Unterstützungskasse können wir in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ihre spätere Steuerlast auf nur ca. 10% optimieren. Die Details besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Schritt 1: 100% aus der GmbH investieren

Für Ihre Gehaltsauszahlung oder bei Gewinnausschüttungen zahlen Sie bis zu 50% Steuern. Diese gezahlten Steuern fehlen beim Vermögensaufbau. Unser Konzept lässt 100% Ihres Geldes für Sie arbeiten.

Schritt 2: Steuerfreier Zinseszins

Ihr Kapital wird über ein Hybrid-Modell in der U-Kasse in renditestarke ETFs investiert. Es gibt keine Abgeltungsteuer oder Vorabpauschale an. So kann der Zinseszinseffekt sich komplett entfalten und Sie profitieren.

Schritt 3: Die optimierte Auszahlung mit 1/5-Regelung

In der U-Kasse optimieren Sie die spätere Auszahlung mit der Fünftelregelung nach §34 EStG in Verbindung mit steuerlich absetzbaren Sonderausgaben, um die Steuerlast völlig legal und höchstmöglich zu reduzieren.

Rechtliche Grundlagen und BFH-Rechtssprechung

Wichtiger Hinweis: Die Berechnungen stellen eine mathematische Modellierung auf Basis der aktuell gültigen Steuergesetzgebung dar. Sie ersetzen keine individuelle Steuerberatung durch einen Steuerberater. Unsere Strategie stützt sich auf folgende angewandte Gesetze und Urteile:

1. Betriebsausgaben der GmbH – § 4d EStG
Die Zuwendungen (Beiträge) Ihrer GmbH an die Unterstützungskasse mindern den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft. Sie sind als Betriebsausgaben zu 100 % steuerlich abzugsfähig. Der Zufluss beim Geschäftsführer in der Ansparphase ist zudem komplett steuerfrei (§ 19 EStG).

2. Fünftelregelung & BFH-Urteile – § 34 EStG
Eine geballte Kapitalabfindung aus einer U-Kasse stellt eine „Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“ dar, wodurch die steuermildernde Fünftelregelung greift. Achtung: Der BFH kürzlich wiederholt bestätigt, dass diese Regelung für Einmalzahlungen aus einer Direktversicherung nicht gilt (Az. X R 25/23).
Für die U-Kasse hingegen hat der BFH die Fünftelregelung bisher immer wieder ausdrücklich bestätigt (z. B. Az. IX R 3/20).

3. Steuerliche Optimierung – § 10 EStG
Um Ihre Steuerlast auf die Einmalzahlung der U-Kasse im Auszahlungsjahr zu optimieren, nutzen wir das Einkommensteuergesetz zur Optimierung Ihres Basiseinkommens: Durch die Vorauszahlung Ihrer Krankenversicherungsbeiträge für drei Jahre im Voraus (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG) und durch Zahlungen in eine Basisrente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) generieren wir hohe Sonderausgaben.


Direktversicherung (lebenslange Rente)

Die steuerlich optimierte Unterstützungskasse ist die erste Wahl.
Eine Direktversicherung kennen Sie vielleicht von ihren Mitarbeitern – da gibt es leider viele schlechte Tarife mit geringer Renditechance am Markt. Für Sie selbst als GmbH-Geschäftsführer / GGF bieten sich ganz andere Möglichkeiten im Rahmen der Direktversicherung.

Das Investment in der Direktversicherung

Die meisten Direktversicherungen investieren das Geld klassisch – und erreichen so nur ca. 2-3% Rendite pro Jahr. Nach Inflation bleibt da nichts übrig.
Speziell und nur für GmbH-Geschäftsführer und GGFs gibt es drei Anbieter am Markt, die zu 100% fondsgebundene Direktversicherungen ohne Garantien anbieten. Das bedeutet: 100% steuerfreies Investment und 100% chancenreiche Fonds- & ETF-Anlage.

Die fondsgebundene/hybride Verrentung

Wenn Sie die spätere die Rente beginnen, muss der Versicherer ihr Vertragskapital weiter anlegen und zahlt Ihnen daraus eine lebenslange Rente. Das Problem dabei ist, dass eine Rente heutzutage 20-30 Jahre gezahlt wird. Ihr Vertragskapital bleibt während dieser 20-30 Jahre klassisch angelegt bei 2-3% Rendite pro Jahr. Deswegen ist die Rente auch entsprechend niedrig und uninteressant.
Für GmbH-Geschäftsführer und GGFs gibt es allerdings Anbieter, die im Rentenbezug einen Teil des Geldes weiterhin in Fonds anlegen. Etwa 2/3 bleiben sicher angelegt, um die Rente zu garantierten – und 1/3 kann weiterhin in Fonds investiert bleiben. Das erhöht Ihre Rente im Vergleich zu anderen Anbieter um bis zu 50%. Eine lebenslange Rente von ca. 5000€ ist dann realistisch.