Unabhängige Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Vergleichsrechner Unfallversicherung

Wir helfen Ihnen die passende Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Wir sind unabhängig von den Gesellschaften und können die besten Tarife am Markt für Sie anbieten. Dabei fallen für Sie keine Mehrkostenkosten an. Wir erarbeiten individuelle Strategien, damit Sie optimal abgesichert sind. Nehmen Sie gerne Kontakt auf und vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin.

Hilfe von der Beratung bis zum Vertrag

Kompletter Marktvergleich aller Tarife

Unsere Beratung kostet keinen Cent extra

So funktioniert die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen monatlich Geld, wenn Sie wegen längerer Krankheit ihren Beruf für mindestens 6 Monate nicht ausüben können und somit kein Geld mehr verdienen können. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind alle Krankheiten versichert, d.h. es ist egal, ob Sie z.B. wegen der Psyche oder körperlicher Beschwerden krank und berufsunfähig sind. Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung legen Sie die Laufzeit und die Höhe der monatlichen BU-Rente fest. Die Laufzeit sollte bis zum Renteneintritt mit dem 67. Lebensjahr andauern und die BU-Rente in Höhe ihres Einkommens abgesichert werden, wobei die passende Höhe der BU-Rente natürlich auch Bestandteil unserer unabhängigen Beratung ist.

Der Wert Ihrer Arbeitskraft

Unterschätzen Sie nicht den den Wert Ihrer eigenen Arbeitskraft, also Ihr Gesamteinkommen bis zum Rentenbeginn. Wenn Sie z.B. mit 37 Jahren berufsunfähig werden und in Ihrem Beruf bisher 3.000€ pro Monat verdient haben, dann summiert sich der Wert Ihrer Arbeitskraft über 30 Jahre auf 1.080.000€. Mit Gehaltssteigerungen als Inflationsausgleich von 3% pro Jahr beträgt der Wert Ihrer Arbeitskraft sogar 1.712.714€. Ihre Arbeitskraft ist oft wertvoller als mehrere Häuser im Vergleich und somit Ihr größter Vermögenswert, daher sollten Sie Ihre Arbeitskraft mit einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung bestmöglich absichern.

Früh anfangen lohnt sich

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie so früh wie möglich abschließen. Im jungen Alter können Sie mit geringen Beiträgen einsteigen, zudem ist Ihr Gesundheitszustand oft noch besser als später. Je später Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen würden, desto teurer würden Sie einsteigen. Und wer weiß, ob Sie später überhaupt noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen würden, wenn Sie dann Vorerkrankungen haben sollten? So können Sie sich im jungen Alter bereits versichern, falls Sie frühzeitig berufsunfähig werden würden. So profitieren Sie doppelt: Sie sichern sich ab und starten mit einem günstigen Beitrag.
Eine monatliche BU-Rente von 1.500€ bis zum 67. Lebensjahr kostet im Vergleich z.B.:

Eintrittsalter: 20 Jahre
Vertragslaufzeit: 47 Jahre
Monatlicher Beitrag: 63€
Gesamtbeitrag über 47 Jahre: 35.639€
Insgesamt versicherte BU-Rente: 846.000€

Eintrittsalter: 30 Jahre
Vertragslaufzeit: 37 Jahre
Monatlicher Beitrag: 76€
Gesamtbeitrag über 37 Jahre: 34.077€
Insgesamt versicherte BU-Rente: 666.000€

Eintrittsalter: 40 Jahre
Vertragslaufzeit: 27 Jahre
Monatlicher Beitrag: 97€
Gesamtbeitrag über 27 Jahre: 31.641€
Insgesamt versicherte BU-Rente: 486.000€

Wie viel kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Für einen ersten Überblick zu den Beiträgen stellen wir hier einen Vergleichsrechner zur Verfügung. Hier können Sie für Ihren eigenen Beruf schon sehr konkret die Beiträge ermitteln. Dieser Vergleichsrechner vergleicht die Leistungen und Bedingungen der Tarife aber nur oberflächlich. Wir empfehlen Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen. Unsere Beratung kostet keinen Cent extra und die Beiträge der Versicherer sind überall die gleichen, in diesem Vergleichsrechner, bei uns direkt oder auch direkt bei den Versicherer.

Jeder Versicherer hat unterschiedliche Tarife und verlangt für unterschiedliche Berufe der Versicherten häufig sehr unterschiedliche Beiträge. Der Vorteil für unsere Kunden ist, dass wir als unabhängiger Makler für jeden Beruf den passenden Versicherer finden. Die Beiträge sind unter anderem von folgenden Kriterien abhängig:

Beruf: Es gibt verschiedene Berufsgruppen, je höher das Risiko, desto höher die Beiträge. Im Büro zahlen Sie in der Regel weniger als bei körperlichen Berufen.
Alter: Je jünger Sie in die Berufsunfähigkeitsversicherung einsteigen, desto günstiger ist der Beitrag. Über die Gesamtlaufzeit zahlen Sie kaum viel mehr (s.o.)
Laufzeit: Mit einer kürzeren Laufzeit wird Ihr Beitrag günstiger. Wir empfehlen die wichtige BU-Absicherung bis zum Rentenbeginn bzw. bis zum 67. Lebensjahr.
Höhe der BU-Rente: Je höher die BU-Rente, desto höher der Beitrag. Die Beiträge steigen nahezu linear, z.B. kosten 2.000€ doppelt so viel wie 1.000€.
Vorerkrankungen oder Risikohobbys: Bei Vorerkrankungen oder Risikohobbys kann es zu Zuschlägen auf den Beitrag kommen, weil das Risiko erhöht ist.

Gestaltungsmöglichkeiten der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist die am weitesten verbreitete Art der Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit sind eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherungstarife gemeint, die kein Zusatzprodukt wie eine Risikolebensversicherung oder eine Rentenversicherung beinhalten. Alternativ gibt es am Markt auch Investment-BU’s (IBU), bei denen zusätzlich ein Teil des Beitrags für eine spätere Kapitalauszahlung angelegt wird. Zudem gibt es Kombinationen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenversicherungen und Risikolebensversicherungen. Die Kombination aus einer Privat-Rentenversicherung oder Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bringt selten Vorteile, meistens lohnt es sich eher beide Produkte getrennt voneinander abzuschließen. Eine lohnenswerte Kombination kann für viele allerdings die Kombination einer Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein, weil diese hohe steuerliche Förderungen bietet.

SBU als eigenständige Risikoversicherung

SBU

Bei der SBU (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) gibt es einen Bruttobeitrag von z.B. 90€, dieser Bruttobeitrag wird durch Überschüsse reduziert auf z.B. 60€ Zahlbeitrag. Die Überschüsse sind zwar nicht garantiert, in den vergangenen Jahrzehnten waren die Beiträge bei den meisten Versicherern allerdings sehr stabil. Sollten in Zukunft mehr Versicherte berufsunfähig werden als geplant, dann kann der Versicherer den Beitrag auf bis zu 90€ anheben. Die Überschüsse bieten der Versicherungsgesellschaft also einen Puffer, um Beiträge im Ernstfall erhöhen zu können, damit auch alle Kunden die Leistungen erhalten können. Nichts wäre schlimmer, als wenn die Versicherung nur eine bestimmte Summe an Beiträgen für Leistungen zur Verfügung hätte und dann nicht allen Versicherten im Krankheitsfall ihre Leistungen auszahlen könnte, weil der Beitrag nicht angepasst werden könnte. Sollten weniger Versicherte berufsunfähig werden als geplant, dann kann der Überschuss auch erhöht werden, wodurch der Zahlbeitrag weiter sinkt.

BU mit Investment

IBU

Hier wird immer der Bruttobeitrag von 90€ gezahlt. Davon sind 60€ für den Risikoschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit bestimmt. Die 30€ aus den Überschüssen werden angelegt, entweder klassisch vom Versicherer mit aktuell ca. 2,5% sicherer Verzinsung oder über langfristig aussichtsreiche Fonds. Es werden ausschließlich die 30€ Überschussanteil angelegt, je nach Erfolg der Kapitalanlage kann man dadurch einen großen Teil oder sogar die kompletten Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung „zurück“ bekommen. Daher wird dieses Modell oft als „BU mit Beitragsrückgewähr“ angepriesen. Tatsächlich gibt es allerdings keine Beiträge zurück, sondern lediglich die zusätzlich gezahlten 30€ zzgl. der Zinsgewinne darauf. Häufig ist es daher sinnvoller eine SBU für 60€ abzuschließen, um dann die übrigen 30€ flexibler anlegen zu können. Eine IBU mit Geldanlage/Investment bringt meistens kaum Vorteile.

Rürup-BUZ

Die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung  mit einer Rürup-Rentenversicherung kann sinnvoll sein. Hier schließen Sie zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rürup-Rentenversicherung ab. Wenn die BU einen Zahlbeitrag von 60€ hat, dann zahlen Sie für die Rürup-Rentenversicherung ebenfalls 60€. Insgesamt zahlen Sie also einen Beitrag von 120€ vor Steuern. Diese 120€ können Sie von der Steuer absetzen, so dass Sie bei einem Einkommen von z.B. 50.000€ für Singles oder 100.000€ bei Verheirateten im Schnitt ca. 50€ Steuerrückerstattung erhalten. Dadurch beträgt Ihr Aufwand nach Steuern nur noch 70€. Dafür erhalten Sie zwei Produkte: Eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung & eine Rürup-Rente, welche Ihnen später eine lebenslange Zusatzrente bietet. Bei der Gestaltung der Rürup-Rente sind Sie völlig frei und können zwischen jeglichen Tarifen wählen (klassisch, indexgebunden, Hybrid, fondsgebunden). Die Nachteile sind, dass die BU-Rente im Leistungsfall fast voll versteuert werden muss und Sie zunächst immer einen höheren Betrag vorauszahlen müssen, da Sie erst im Folgejahr die Steuererstattung erhalten werden. Die Vorteile sind, dass Sie für einen Mehraufwand von ca. 10€ eine Rentenversicherung sehr günstig dazu erhalten. Wenn man davon ausgeht, dass Sie auf jeden Fall berufsunfähig werden, dann kann diese Kombination auch nachteilig sein, da Sie aber mit einer Wahrscheinlichkeit von 60-80% nicht berufsunfähig werden, bietet diese Kombination langfristig finanzielle Vorteile.

Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, dann fragt der Versicherer den Kunden im Antrag nach dem Gesundheitszustand. Dabei geht es fast immer um einen festen Zeitraum, zum Beispiel fragen die meisten Versicherer stationäre Aufenthalte der letzten 10 Jahre und ambulante Behandlungen der letzten 5 Jahre ab. Falls man die einzelnen Behandlungen der letzten Jahre nicht mehr selbst erinnert, kann man bei seinen Ärzten oder der Krankenkasse die benötigten Informationen einholen. Wenn man Gesundheitsfragen mit JA beantworten muss, weil Behandlungen vorgelegen haben, dann hat die Versicherung folgende Möglichkeiten darauf zu reagieren:

Der Vertrag kommt wie beantragt ohne Probleme zustande, weil evtl. angegebene Vorerkrankungen für den Versicherer keine Gefahrenerhöhung darstellen.

Der Versicherer verlangt einen Zuschlag oder einen Ausschluss, d.h. es wird ein höherer Beitrag verlangt oder gewisse Erkankungen/Körperteile/Risikosportarten o.ä. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Bei einer Ablehnung kommt der Vertrag nicht zustande. Manchmal gibt es eine Rückstellung, so dass man in 2-3 Jahren erneut die Chance auf einen Abschluss hat.

Gesundheitsfragen Abfragezeiträume

Hier finden Sie eine Liste aller Berufsunfähigkeitsversicherer mit Angaben zu den abgefragten Zeiträumen bei den Gesundheitsfragen:
Gesundheitsfragen Abfragezeiträume

Diagnoseliste bei Vorerkrankungen

Wenn Sie vorher wissen möchte, ob Sie mit einer Vorerkrankung die Chance haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen zu können, dann können diese drei Diagnoselisten Ihnen dabei helfen:
Diagnoseliste Canada Life
Diagnoseliste HDI
Diagnoseliste Nürnberger

Risikovoranfragen vor Antragstellung

Wenn aufgrund von Vorerkrankungen unsicher ist, ob ein Vertrag wie gewünscht zustande kommt, kann man bei fast allen Versicherern sog. Risikovoranfragen stellen. Dabei überprüft der Versicherer, wie im Falle eines richtigen Antrags mit diesem Antrag umgegangen werden würde: Normale Annahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung/Rückstellung. Auf dieser Grundlage können wir als Makler dann auch bei verschiedenen Versicherern für den gleichen Kunden anfragen, häufig kommt es dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen, so dass ein Versicherer den Kunden normal annimmt und andere Versicherer auf einen Ausschluss, Zuschlag oder eine komplette Ablehnung entscheiden. Mehr zum Thema Risikovoranfragen gibt es z.B. auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorabanfrage_(Versicherungswesen)
Für Risikovoranfragen stelle ich Ihnen gerne genormte Formulare zur Verfügung. Diese Formulare werden im Rahmen der Risikovoranfrage an die Versicherer geschickt. Den kompletten Service und Hilfe bei Risikovoranfragen bekommen Sie kostenneutral über uns. Wir helfen Ihnen gerne.

FAQ – Berufsunfähigkeitsversicherung

Es sollte ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf versichert sein, fast alle Versicherer setzen das auch so um. Einige Tarife prüfen noch einen Berufswechsel in den letzten 12-24 Monaten und ob Sie die vorher ausgeübte Tätigkeit auch noch ausüben könnten. Generell sind in allen Tarifen Berufswechsel automatisch mitversichert. Wenn Sie z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung als Büroangestellter abgeschlossen haben und Ihren Beruf in eine gefährlichere Tätigkeit im Außendienst oder Handwerk wechseln, dann ist die neue gefährlichere Tätigkeit automatisch zum bisherigen Beitrag und der bisherigen BU-Rente versichert.

Nein, wenn Sie nicht berufsunfähig werden, erhalten Sie keine Beiträge zurück. Sie müssen bedenken, dass jeder Vierte bis Fünfte berufsunfähig wird. Das heißt, wenn Sie selbst nicht berufsunfähig werden, dann werden gleichzeitig andere Versicherungsnehmer berufsunfähig. Für diese Versicherungsnehmer werden die eingezahlten Beiträge aller Versicherungsnehmer dann verwendet, das klassische Solidarprinzip – viele zahlen Beiträge ein und wer dann im Krankheitsfall finanzielle Hilfe benötigt, dem kann geholfen werden. Sollten weniger Versicherungsnehmer berufsunfähig werden als geplant, wird der Versicherer die Überschüsse erhöhen und die Beiträge für alle Versicherungsnehmer senken. Dann bezahlen Sie selbst auch geringere Beiträge. Eine direkte Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge gibt es nicht. Wenn Sie die Überschüsse über eine Investment-BU (siehe oben bei den Gestaltungsmöglichkeiten zur BU) anlegen, dann erhalten Sie ebenfalls keine Beiträge aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zurück, sondern lediglich die angelegten Überschüsse inkl. Verzinsung werden später an Sie ausgezahlt.

Die Beiträge können bei allen Versicherern jederzeit ausgesetzt und pausiert werden. Bei vielen Versicherern können Sie die Beiträge sogar für bis zu 1,2 oder 3 Jahre aussetzen und gleichzeitig den Versicherungsschutz zu 100% aufrecht erhalten – das ist vor allem in Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Elternzeit interessant. Zusätzlich können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch jederzeit zum nächsten Monatsende kündigen. Dabei sollten Sie dann unbedingt beachten, dass Sie unbedingt schon die Zusage für eine neue Versicherung haben sollte, bevor Sie den alten Vertrag kündigen.

Die Nachversicherungsoption ist eine Erhöhungsmöglichkeit ohne erneute Gesundheitsfragen. Das ist besonders für jüngere Kunden interessant, deren Absicherungsbedarf später noch steigen wird. So gibt es in vielen Tarifen festgeschriebene Gründe bei denen die Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsfragen erhöht werden kann, z.B. wenn ein Kind geboren wird, beim Immobilienerwerb, bei einem Karrieresprung oder beim Start einer Selbständigkeit. Mittlerweile bieten einige Anbieter in den ersten 3 oder 5 Vertragsjahren die Option, den Versicherungsschutz ohne Angabe von Gründen im Rahmen der Nachversicherungsgarantie zu erhöhen. Die Nachversicherungsoptionen sind häufig auf insgesamt 2.500€ mtl. BU-Rente begrenzt, umso wichtiger ist es daher, langfristig eine Aktivdynamik einzuschließen, um den Versicherungsschutz auch darüber hinaus anpassen zu können.

Bei der Aktivdynamik wird ein Prozentsatz festgelegt, um den sich Ihre Berufsunfähigkeitsrente und der Beitrag jährlich erhöhen. Dies dient u.a. als Schutz vor der Geldentwertung (Inflation), zusätzlich sichern Sie schon heute künftige Gehaltssteigerungen mit einer automatisch steigenden Berufsunfähigkeitsrente mit ab. Erhöhungen aus der Aktivdynamik erfolgen stets ohne neue Gesundheitsprüfung, das ist ein Riesenvorteil, da sämtliche hinzukommende Erkrankungen immer automatisch im höheren Versicherungsschutz mitversichert werden. Und sollten Sie die jährlichen Anpassungen durch die Aktivdynamik einmal nicht wünschen, so können Sie jederzeit den jährlichen Erhöhungen widersprechen. Die Aktivdynamik ist eine kostenfreie Option zu Vertragsbeginn, der Sie jederzeit widersprechen können, die dafür allerdings viele Vorteile bietet. Ich empfehle allen Kunden immer eine Aktivdynamik mit zu vereinbaren – eine Aktivdynamik von 3% halte ich für empfehlenswert, da dieser Wert etwas oberhalb der langjährigen Inflationsrate liegt.

Wenn Sie berufsunfähig werden, zahlt der Versicherer Ihnen die Berufsunfähigkeitsrente aus. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente von z.B. 2.000€ vereinbart haben, dann verringert sich die Kaufkraft dieser 2.000€ allerdings durch die Inflation von Jahr für Jahr. Daher setzen die Versicherer die Überschussbeteiligung zur Steigerung der Berufsunfähigkeitsrenten ein, diese Steigerungssätze liegen aktuell bei 1-2% pro Jahr. Zusätzlich können Sie bei vielen Versicherern eine garantierte Leistungsdynamik mitversichern, so dass Ihre Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall nicht nur durch nicht-garantierte Überschüsse, sondern zusätzlich durch eine vertraglich garantierte Leistung erhöht wird. Die garantierte Leistungsdynamik kann meist zwischen 1-3% pro Jahr gewählt werden. Der Mehrbeitrag für die Leistungsdynamik ist allerdings nicht gerade gering und wir können berechnen, wie lange Sie berufsunfähig sein müssten, um diesen Mehrbeitrag wieder raus zu haben – dabei kommen wir häufig auf Ergebnisse zwischen 12 bis 15 Jahren. Also lohnt sich eine garantierte Leistungsdynamik eigentlich nur, wenn Sie früh berufsunfähig werden und es auch langfristig bleiben. Für sehr junge Kunden kann es eine Option als zusätzliche Sicherheit sein, für viele andere meiner Meinung nach nicht.

Die abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherer im Leistungsfall nicht nur prüft, ob Sie den eigenen Beruf noch ausüben können, sondern auch, ob Sie irgendwelche anderen Tätigkeiten jeglicher Art noch ausüben könnten, unabhängig Ihrer Ausbildung, Ihres Lebensstandards oder Ihres Einkommens. Um Klarheit im Leistungsfall zu haben, sollte der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichten. Fast alle Tarife verzichten heutzutage auf die abstrakte Verweisung in der Erstprüfung, einige lassen sich allerdings für später Hintertüren dafür offen, z.B. bei Berufswechsel, Ausscheiden aus dem Berufsleben oder wenn Sie neue beruflichen Fähigkeiten erwerben.

Neben der abstrakten Verweisung gibt es die konkrete Verweisung. Die konkrete Verweisung kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits berufsunfähig sind und Leistungen von der Versicherung erhalten. Sollten Sie zeitgleich eine andere Tätigkeit „konkret“ ausüben, so kann der Versicherer prüfen, ob Sie auf diese andere Tätigkeit verwiesen werden können. Dann würde der Versicherer die Leistungen einstellen und Ihnen keine Berufsunfähigkeitsrente mehr auszahlen. Die konkrete Verweisung greift allerdings nur unter besonderen Bedingungen, bei den guten Tarifen sollte ein Bezug zu Ihren bisherigen beruflichen Erfahrungen, Ihrer Ausbildung, sowie der sozialen Wertschätzung Ihrer Tätigkeig, Ihrer Lebensstellung und Ihrem vorher erzielten Einkommen bestehen. So haben gute Tarife festgelegt, dass Sie bis zu 80% Ihres vorherigen Einkommens verdienen dürften, ohne dass Sie konkret verwiesen werden könnten. Sie würden dann in einer anderen Tätigkeit arbeiten und gleichzeitig Berufsunfähigkeitsrente beziehen können.

Der Prognosezeitraum gibt an über welchen Zeitraum die Berufsunfähigkeit voraussichtlich bestehen wird. Früher hatten viele Tarife in ihren Berufsunfähigkeitsversicherungen noch Prognosezeiträume mit 36 Monate oder einfach nur „auf Dauer“ vereinbart. Das Problem besteht darin, dass der Arzt selten eine Berufsunfähigkeit für die kommenden 36 Monate voraussagen kann. Heute haben fast alle Tarife den Prognosezeitraum auf 6 Monate verkürzt. So kann Ihr Arzt die Berufsunfähigkeit deutlich einfacher feststellen, da eben nicht der Krankheitsverlauf für die nächsten 3 Jahre vorhergesagt werden muss, sondern lediglich für ein halbes Jahr. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet immer ab Beginn der Erkrankung (bzw. zum Monatsersten des Folgemonats), sollte Ihr Arzt die Berufsunfähigkeit erst nach einigen Wochen oder Monaten feststellen, so gibt es bei fast allen Tarifen mittlerweile eine rückwirkende Zahlung ab Beginn Ihrer Krankheit.

Die meisten Tarife zahlen im Berufsunfähigkeitsfall Leistungen ab dem 1. Monat der Krankheit aus. Wenn Sie z.B. für 10 Monate berufsunfähig sind, dann erhalten Sie auch für 10 Monate die Leistung. Eine Karenzeit von z.B. 6 Monaten würde hier bewirken, dass erst nach Ablauf der 6 Monate eine BU-Leistung ausgezahlt werden würde. Wenn Sie dann für 10 Monate berufsunfähig sind, dann bekommen Sie nur die BU-Leistung für 4 Monate ausgezahlt. Die Karenzzeit bringt nur eine kleine Beitragsersparnis und lohnt sich unserer Meinung deshalb nicht.

Wenn Sie berufsunfähig werden, befristen viele Versicherer die Leistung zunächst für bis zu 12 Monate. Wenn Sie als Kunde nach diesen 12 Monaten allerdings weiterhin krank sind, muss müssen Sie selbst einen neuen Antrag auf weitere Leistungen stellen. Gerade wenn Sie schon krank Sind, kann es schwierig sein, sich auch noch um den ganzen Papierkram und die erneuten Untersuchungen und Gutachten kümmern zu müssen. Besser ist es, wenn Ihr Versicherer die Berufsunfähigkeit von Beginn an unbefristet anerkennt. Auch dann hat Ihr Versicherer üblicherweise jährlich die Möglichkeit auf eine Nachprüfung, ob weiterhin Berufsunfähigkeit besteht. Sämtliche Kosten und die Organisation der Nachprüfung trägt dabei dann allerdings Ihr Versicherer ohne weiteren finanziellen und organisatorischen Aufwand für Sie als Kunden.

Durch die Arztanordnungsklausel könnte der Versicherer Ihnen bestimmte ärztliche Behandlungen, Operationen oder Therapien vorschreiben. Die meisten Tarife verzichten glücklicherweise auf diese sehr kundenunfreundliche Klausel. In fast allen Tarifen besteht allerdings z.B. die Mitwirkungspflicht, dass Sie mit „Heilbehandlungen“ ohne besondere Schmerzen und ohne Operationen zur Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes beitragen müssen. Das sind dann häufig so selbstverständliche Dinge wie z.B. das Tragen einer Brille, um nicht berufsunfähig zu sein.

Bei den meisten Tarifen am Markt müssen Sie gesundheitliche Verbesserungen melden, wenn Sie berufsunfähig ist und Leistungen erhalten und Ihr Berufsunfähigkeitsgrad sinkt. Wenn Sie dies nicht melden, kann es auch dazu führen, dass bereits ausgezahlte Leistungen vom Versicherer zurückverlangt werden. Besser sind hier Tarife, die auf die Meldung gesundheitlicher Verbesserungen verzichten. Ihr Versicherer hat dann immer zur jährlichen Nachprüfung die Chance Ihren Gesundheitszustand zu erfahren und dann ggf. die Leistung einzustellen, wenn Sie wieder gesund sind oder die Leistungen weiter zu zahlen, wenn Sie weiterhin berufsunfähig sind. Durch den Verzicht des Versicherers auf die Meldung gesundheitlicher Verbesserungen ergibt sich eine größere Planungssicherheit für den Kunden.

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit haben sich in den letzten Jahren stark über nahezu alle Anbieter ausgebreitet. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie die Leistungen i.d.R., wenn Sie zu 50% für 6 Monate berufsunfähig sind. Die Arbeitsunfähigkeitsklausel kann dies zu Ihren Gunsten so ändern, dass auch dann die Leistung ausgezahlt wird, wenn bloß eine „Krankschreibung“ (=Arbeitsunfähigkeit) für 6 Monate vorliegt. Wenn die Versicherung länger bei der Prüfung benötigt, ein Gutachter aktuell keine freien Termine hat oder der Berufsunfähigkeitsgrad unterhalb von 50% liegt, dann können Sie bereits auf Grundlage der Arbeitsunfähigkeitsklausel die Leistungen erhalten. Häufig ist diese Leistung zeitlich auf 1-3 Jahre begrenzt, wenn Sie längerfristig krank bleiben, greift dann natürlich die Berufsunfähigkeitsrente.

Eine Infektionsklausel wird von vielen Anbietern speziell für medizinisches Personal angeboten. Wenn z.B. ein Krankenpfleger aufgrund einer Infektion mit Ansteckungsrisiko seine Tätigkeit aufgrund eines behördlichen Verbots nicht mehr ausüben darf, auch wenn er körperlich und geistig eigentlich noch ganz normal arbeiten könnte, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf dieser Grundlage Leistungen auszahlen, auch wenn eigentlich gar keine Berufsunfähigkeit im klassischen Sinne vorliegt. In der Praxis hat es laut dem Analysehaus Franke+Bornberg allerdings noch keinen einzigen Berufsunfähigkeitsfall auf Grundlage einer Infektionsklausel gegeben. Dieser Baustein wird also häufig überbewertet, es schadet für einige Berufsgruppen wie Mediziner oder Köche sicherlich nicht, wenn diese Klausel in ihrem Vertrag enthalten ist, allerdings sollte dieser Baustein kein allzugroßes Kriterium für oder gegen einen Tarif sein.

Eine Dienstunfähigkeitsklausel ist ausschließlich für Beamte und zukünftige Beamte relevant und nur wenige Anbieter bieten eine Dienstunfähigkeitsklausel an. Zusätzlich zur „normalen“ Berufsunfähigkeit mit 50% BU-Grad über 6 Monate zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel auch dann die Leistung aus, wenn der Dienstherr durch den Amtsarzt den Versicherten aus gesundheitlichen Gründen als dienstunfähig einstuft. Hier gibt es unterschiedlichste Ausführungen in den Versicherungsbedingungen zur Dienstunfähigkeitsklausel, diese sollten Sie als Beamter unbedingt vergleichen und prüfen (lassen). Eine Berufsunfähigkeit muss im Fall der Dienstunfähigkeit nicht zwangsläufig vorliegen, um die Leistung des Versicherers zu erhalten.

Viele Versicherer leisten laut ihren Versicherungsbedingungen auch dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie einen unbefristeten Bescheid auf Erwerbsminderung von der gesetzlichen Rentenversicherung vorzeigen können. Was als Vereinfachung angepriesen wird, ist allerdings in der Praxis kaum notwendig. Da meist eine unbefristete Erwerbsminderung vorliegen muss und die Erwerbsminderung 3x über je 3 Jahre befristet werden kann, kann es bis zu 9 Jahre dauern, um einen unbefristeten Bescheid zu erhalten. Vorher sollten Sie vermutlich längst für 6 Monate zu 50% berufsunfähig sein und auf dieser Basis die Leistung längst erhalten haben.

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es den Bruttobeitrag und den Nettobeitrag. Beträgt der Bruttobeitrag z.B. 90€ und der Nettobeitrag 60€, dann liegt der Überschuss aktuell bei 30€. Sollte es zu einem schlechten Schadenverlauf kommen, d.h. dass mehr Kunden berufsunfähig werden würden als vom Versicherer vorher angenommen, dann könnte der Versicherer die Beiträge bis auf 90€ erhöhen. Der § 163 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) besagt nun, dass ein Versicherer die Beiträge in sehr schlechten Zeiten auch über den Bruttobeitrag hinaus erhöhen könnten, das geht allerdings nur unter besonders strengen Voraussetzungen und bedarf eines externen Treuhänders, der das Vorgehen des Versicherers absegnen müsste. Einige Versicherer verzichten in den Bedingungen auf die Anwendung des § 163 VVG. In der Praxis sind bisher keine Fälle bekannt, bei denen dieser Paragraph überhaupt angewendet wurde. Bei den allermeisten Versicherern sind auch seit Jahrzehnten die Nettobeiträge stabil, so dass bisher nicht einmal ein theoretisches Risiko bestand, dass ein Versicherer den Beitrag über den Bruttobeitrag hinaus anheben würde.

In fast allen Berufsunfähigkeitsversicherungen am Markt ist heutzutage die Pflegebedürftigkeit als Leistungsauslöser automatisch mitversichert. Sollte Sie einen Pflegebescheid vorlegen, dann sparen Sie sich die weitere Prüfung auf Berufsunfähigkeit (50% über 6 Monate).
Immer mehr Tarife bieten mittlerweile darüber hinaus noch Zusatzbausteine mit Zusatzleistungen bei Pflegebedürftigkeit an. Bei diesen Zusatzbausteinen sind häufig folgende Punkte mitversichert: Bei Berufsunfähigkeit & gleichzeitiger Pflegebedürftigkeit wird die versicherte BU-Rente verdoppelt, der Teil aus der einzelnen BU-Rente zahlt dann bis 67 Leistungen aus und der Teil der Pflege-Rente wird darüber hinaus lebenslang gezahlt. Zusätzlich besteht häufig die Option zum Ablauf des BU-Vertrags eine Pflege-Rente neu abzuschließen ohne Gesundheitsfragen „in einem dann zum Verkauf offenen Tarif“.

Unserer Meinung nach sind diese Pflege-Bausteine häufig nicht empfehlenswert, denn tatsächlich ist nur ein Bruchteil der Pflegebedürftigen unter 60 oder unter 67 Jahre alt, dadurch ist die „Chance“ diese Leistungen zu erhalten sehr gering. Und zusätzlich ist heute weder klar, ob der gewählte Versicherer später überhaupt eine Pflege-Rente anbietet noch, ob dieser Tarif dann beitragsmäßig attraktiv ist.

Viele Anbieter bieten ähnlich wie bei einer betrieblichen Altersvorsorge eine Berufsunfähigkeitsversicherung über den Betrieb an. Dabei reduzieren Sie Ihr Bruttoeinkommen und haben so nur etwa 50% des Aufwands im Vergleich zu einer privaten BU. Dafür haben Sie aber auch etwa 50% Abgaben im BU-Fall, da Sie die BU-Rente dann zu 100% versteuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Es gibt keine garantierte BU-Rente, sondern einen garantierten Beitrag. Die BU-Rente wird durch nicht-garantierte Überschüsse erhöht bei dieser speziellen Form der BU. Wenn Sie den Arbeitgeber später einmal wechseln, dann können Sie die BU zwar privat weiterführen, müssen dann aber 100% des Beitrags zahlen und nicht mehr 50% wie vorher.
Wenn Sie eine geförderte BU wünschen, dann wäre die Rürup-BUZ eine bessere Wahl, da diese auch nicht an den Arbeitgeber gebunden ist.

Ja, ab dem 10. Lebensjahr bieten mittlerweile mehrere Anbieter BU-Tarife bereits für Schüler an. Der Vorteil dabei ist, dass die Berufsgruppe oft schon relativ günstig eingestuft wird. Sollte ein Schüler dann später in einem gefährlicheren Beruf z.B. im Handwerk arbeiten, dann bleibt dennoch der günstige Beitrag bei gleicher Leistung bestehen. Es gibt allerdings auch die Option der Besserstellung, so dass die Berufsgruppe bei geringerer Gefährdung später noch verbessert und der Beitrag günstiger werden kann. Das gleiche gilt natürlich auch für Studenten, wobei Studenten meistens schon von Anfang an einen günstigen Versicherungsschutz bekommen können.

Einer Starter-BU kann für junge Leute interessant sein, die sich versichern möchten, aber die Beiträge noch nicht komplett aufbringen können. Bei einer Starter-BU können Sie dann heute schon 100% der BU-Leistung zu einem rabattierten Beitrag von z.B. 30% oder 50% abschließen. Nach 3-5 Jahren steigt der Beitrag dann auf den „normalen“ Beitrag an, dieser fällt dann allerdings etwas höher aus, weil vorher die Ersparnis mitgegeben wurde. In einem normalen BU-Vertrag zahlen Sie also immer 100% des Beitrags, bei einer Starter-BU sind es anfangs 30% – 50% und nach einigen Jahren dann z.B. 101% oder 102% für die restliche Laufzeit. Meistens zahlen Sie am Ende bei der Starter-BU insgesamt mehr ein. Daher ist ein konstanter Beitrag empfehlenswerter, wenn Sie es sich schon leisten können. Falls nicht, dann ist die Starter-BU eine gute Option. Denn zu warten bis Sie genug Geld verdienen, kann viel teurer werden und bringt Ihnen nur Nachteile, wenn in der Zwischenzeit etwas passieren sollte.